Aktuell gibt es kein Medikament, das Alzheimer oder eine andere Demenzform verhindern, aufhalten oder heilen kann. Alzheimer stellt eine äusserst komplexe und fortschreitende Erkrankung dar. Da bis heute noch nicht alle biologischen Krankheitsmechanismen bekannt sind, gestaltet sich die Entwicklung von Medikamenten zur Behandlung als anspruchsvoll. Seit vielen Jahren wird weltweit an verschiedenen Wirkstoffen zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit geforscht.
Aktuell
Donanemab
Bereits am 2. Juli 2024 hat die US-amerikanische Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) den Zulassungsantrag in den USA bewilligt.
Donanemab ist ein monoklonaler Antikörper zur Behandlung von Alzheimer im Frühstadium. Er richtet sich gezielt gegen eine der Hauptursachen der Alzheimer-Krankheit, die Amyloid-Beta-Plaques und kann so das Fortschreiten der Demenz verlangsamen. Dies wurde in Studien bereits erfolgreich getestet.
- Donanemab erhielt dann am 25. Juli 2025, nach erstmaliger Ablehnung im März 2025, eine positive Stellungnahme des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) für die Behandlung von Alzheimer im frühen Stadium. Die Europäische Kommission hat Donanemab (Handelsname Kisunla) im September 2025 in der EU zugelassen.
- Der Hersteller hat im Oktober 2023 ebenfalls einen Zulassungsantrag in der Schweiz eingereicht. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat Donanemab am 4. Februar 2026 zur Behandlung von Alzheimer im Frühstadium in der Schweiz zugelassen und somit den Nutzen des Wirkstoffs höher bewertet als mögliche Nebenwirkungen Nach jahrzehntelanger erfolgloser Forschung stellt Donanemab einen bedeutenden Fortschritt in der Alzheimer-Therapie dar. Obwohl der Wirkstoff die Krankheit weder heilt noch stoppt, sondern nur das Fortschreiten im Frühstadium verzögert und Nebenwirkungen auftreten können, begrüssen Alzheimer Schweiz und Swiss Memory Clinics die Swissmedic-Zulassung. Nun steht damit erstmals ein Medikament zur Verfügung, das bei einigen Betroffenen die kognitiven Veränderungen verlangsamt, eine längere Lebensphase mit guter Lebensqualität ermöglicht und verfrühte Heimeintritte verzögert.
Lecanemab
- Am 15. April 2025 hat die Europäische Kommission die Zulassung für das Alzheimer-Medikament Leqembi (Lecanemab) unter strengen Auflagen erteilt.
- In der Schweiz wurde ein Zulassungsantrag im Mai 2023 bei Swissmedic eingereicht. Anfangs Februar 2026 wurde dieses Zulassungsgesuch zurückgezogen. Die Zulassungsbedingungen für den in der Schweiz produzierten Antikörper Lecanemab wären erheblich restriktiver ausgefallen, was die Firma Eisai zum Rückzug bewogen hat. Die relativ lange Zeit, die Swissmedic und auch ausländische Behörden mit der Prüfung der Präparate verbracht haben, deutet darauf hin, dass dies keine einfachen Entscheidungen gewesen sind.
Die unterschiedliche Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Lecanemab und Donanemab durch Swissmedic ist in Anbetracht der öffentlich zugänglichen Daten überraschend, nicht gut nachvollziehbar und weltweit einzigartig (Zitat Update Swiss Memory Clinics (SMC) vom 26. 2.). Gleichzeitig führt die aktuelle Situation für Menschen mit Alzheimer in der Schweiz zu einer besonderen Ausgangslage: Während Donanemab als einer der beiden Wirkstoffe hierzulande eine Zulassung erhalten hat, wird Lecanemab nur in mehreren direkt angrenzenden Nachbarländern verfügbar sein. Für Betroffene bedeutet dies, dass ihnen derzeit eine mögliche Behandlungsoption in der Schweiz nicht zur Verfügung steht. Zudem bleibt damit die Vielfalt der verfügbaren Behandlungsoptionen in der Schweiz begrenzt.
Häufige Fragen
Über 100 unterschiedliche Wirkstoffe werden in klinischen Studien erforscht. In solchen Studien werden die Sicherheit, Dosierung, Verträglichkeit und Wirksamkeit der Wirkstoffe bei gesunden und an Alzheimer erkrankten Menschen untersucht. Dabei werden verschiedene Ansätze zur Behandlung der Erkrankung verfolgt, die unterschiedliche Wirkmechanismen im Gehirn anstreben.
Die in klinischen Studien untersuchten Wirkstoffe am Menschen können in vier Gruppen eingeteilt werden. Die erste und zweite Gruppe beinhalten Wirkstoffe, welche die Symptome einer Alzheimer-Erkrankung behandeln und lindern. Sie zielen entweder darauf ab die Hirnleistung zu stabilisieren oder Verhaltens- und Stimmungsstörungen einer erkrankten Person zu reduzieren. Diese Wirkstoffe können die Lebensqualität der Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen erhöhen. Doch sie zielen nicht primär darauf ab die biologischen Ursachen von Alzheimer zu behandeln und damit eine Erkrankung aufzuhalten oder zu heilen.
Daneben verfolgen die anderen beiden Gruppen das primäre Ziel die zugrundeliegende Biologie der Erkrankung zu modifizieren. Dadurch soll eine Verlangsamung oder im bestmöglichen Fall eine Heilung der Erkrankung erzielt werden. Dabei wird zusätzlich zwischen sogenannten «Biologika», d.h. Wirkstoffe, die von lebenden Organismen gewonnen und z. B. als Infusion verabreicht werden und sogenannten «kleinen Molekülen» unterschieden. Letztere werden in der Regel oral eingenommen.
In den klinischen Studien zu Wirkstoffen wird heutzutage mehrheitlich das Ziel verfolgt die zugrundeliegenden Mechanismen einer Alzheimer-Erkrankung zu beeinflussen. Dabei werden verschiedene Ansätze innerhalb der vermuteten Krankheitsentstehung (Video der Alzheimer Forschung Initiative e.V. dazu) verfolgt. Diese streben z. B. eine Reduktion der Ablagerungen von Tau- oder Beta-Amyloid-Eiweissen, eine Verhinderung der daraus resultierenden Entzündungsprozesse oder des Absterbens von Nervenzellen im Gehirn an.
Quelle: Cummings, J., Zhou, Y., Lee, G., Zhong, K., Fonseca, J., & Cheng, F. (2024). Alzheimer's disease drug development pipeline: 2024. Alzheimer's & Dementia: Translational Research & Clinical Interventions, 10(2), e12465.
Weltweit befinden sich mehrere Wirkstoffe zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase. In den sogenannten klinischen Phase-3-Studien wird die Verträglichkeit und Wirksamkeit der Wirkstoffe an mehreren 1000 Studienteilnehmenden untersucht. Kann ein Hersteller den Behandlungserfolg eines Wirkstoffes erfolgreich belegen, erfolgt in der Regel die Marktzulassung.
In dieser späten Entwicklungsphase handelt es sich aktuell in der Mehrzahl der untersuchten Wirkstoffe um Antikörper, die sich gegen Ablagerungen von Eiweissen im Gehirn richten. Basierend auf dem aktuellen Wissensstand ist die Alzheimer-Krankheit unter anderem auf Eiweissablagerungen im Gehirn, sogenannte Beta-Amyloid (Aß)-Ablagerungen, zurückzuführen. Diese Aß-Ablagerungen entstehen durch die Anreicherung und Fehlfaltung der Eiweissstoffe im Gehirn, welche anschliessend giftige Moleküle bilden. Dies kann zu Entzündungen und Zelltod im Gehirn führen. Durch die Verabreichung von Antikörpern, welche auf diese für die Erkrankung charakteristischen Aß-Ablagerungen im Gehirn abzielen, sollen diese entweder reduziert oder deren Entstehung verhindert werden. Wirkstoffe, die diesen Ansatz verfolgen sind unter anderem der Wirkstoff mit dem Namen «Donanemab» des amerikanischen Pharmaunternehmens Eli Lilly, sowie der Wirkstoff bekannt unter den Namen«Lecanemab» und «BAN2401» des japanischen Pharmaunternehmens Eisai und der Partnerfirma Biogen.
Gemäss Medienmitteilung von Eli Lilly vom 3. Mai 2023 verlangsamte die Behandlung mit Donanemab in einer Phase-3-Studie die klinische Verschlechterung um 35% im Vergleich zu Placebo und führte zu einer um 40% geringeren Beeinträchtigung der Fähigkeit Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen. Der Wirkstoff wurde im Juli 2024 in den USA zugelassen. In der Schweiz hat der Wirkstoff im Februar 2026 die Zulassung erhalten.
Die beiden Unternehmen Eisai und Biogen haben zudem Ende November 2022 ermutigende Ergebnisse zu ihrem Wirkstoff Lecanemab präsentiert. Am 6. Januar 2023 wurde der Wirkstoff in den USA zugelassen. Im Juni 2023 hat Eisai ein Zulassungsgesuch beim schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic eingereicht. Anfangs Februar 2026 hat Eisai das Zulassungsantrag zurückgezogen. Dies da eine Bewilligung mit restiktiveren Auflagen wie in anderen Ländern verbunden gewesen wäre. Dies stellt eine einzigartige und überraschende Situation dar, da alle Zulassungsanträge auf derselben Datengrundlage basieren.
Sowohl Donanemab als auch der Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab können als Nebenwirkung eine ARIA (Amyloid-Related Imaging Abnormalities) verursachen. Dies sind Veränderungen im Gehirn, die in bildgebenden Verfahren wie MRT sichtbar werden. Diese Veränderungen sind mit Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Krampfanfällen und in (seltenen) schweren Fällen mit lebensbedrohlichen Komplikationen bis hin zum Tod assoziiert.
Alzheimer Europe gibt einen Überblick über alle klinischen Studien in Europa zum Thema Demenz.
Auch die Schweiz beteiligt sich an der Erforschung von Medikamenten zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit. Dabei wurde in der Vergangenheit besonderes Gewicht dem Wirkstoff mit dem Namen «Gantenerumab» des Pharmakonzerns Roche beigemessen, welcher in klinischen Phase-3-Studien untersucht wurde. Auch bei diesem Wirkstoff handelte es sich um einen Antikörper, welcher sich gegen die Aß-Ablagerungen im Gehirn richtete. In den Auswertungen der Phase-3-Studien erwies sich Gantenerumab jedoch als zu wenig wirksam, auch in hoher Dosierung.
Das Portal zur Humanforschung in der Schweiz des Bundesamtes für Gesundheit gibt einen Überblick über alle klinischen Studien in der Schweiz.
Zur Videoaufzeichnung eines Gesprächs von Stefanie Becker mit Dr. Claus Bolte, Bereichsleiter Zulassung – Marketing Authorization, Swissmedic
Erhält ein Arzneimittel die Zulassung, benötigt es weitere Schritte, bis das Medikament vergütet wird. Denn in der Schweiz werden Medikamente nur dann im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung vergütet, wenn sie einerseits von einem Arzt verschrieben werden und andererseits, wenn sie in der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführt werden.
Aufnahme in Spezialitätenliste
Um in die Spezialitätenliste aufgenommen zu werden, muss das entsprechende Unternehmen einen Antrag beim BAG stellen (vgl. Abb. 1). Dies kann bereits während des Zulassungsverfahren erfolgen, solange es einen positiven Vorentscheid von der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte Swissmedic gibt. Anschliessend prüft das BAG, ob das Medikament den sogenannten wzw-Kriterien entspricht. Diese besagen, dass das Medikament sowohl wirksam, zweckmäßig als auch wirtschaftlich sein muss. Dabei werden Aspekte wie die Wirksamkeit im Vergleich zu bestehenden Therapien, die Langzeitwirksamkeit und die Sicherheit berücksichtigt. Hinsichtlich der Zweckmässigkeit eines Medikamentes wird unter anderem der medizinische Bedarf für die Schweiz geprüft, als auch ethische Aspekte oder die mögliche Missbrauchsgefahr miteinbezogen. Die Wirtschaftlichkeit und die Preisgestaltung des Medikamentes werden anhand eines Quervergleichs mit bereits zugelassenen Medikamenten für die Behandlung der gleichen Krankheit sowie durch einem Auslandsvergleich für das gleiche Medikament ermittelt. Für letzteres werden Länder berücksichtigt, die in Bezug auf den Pharmabereich wirtschaftlich vergleichbar mit der Schweiz sind wie z. B. Deutschland oder Schweden. Ebenfalls spielen bei der Wirtschaftlichkeit das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Kostenfolgen des Medikaments eine Rolle.
Bei ihrer Beurteilung wird das BAG durch die eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) beraten. Das Aufnahmeverfahren beträgt mindestens 18 Wochen, wobei der Median bei 200 Tagen liegt. Das bedeutet, dass die Hälfte der Verfahren kürzer dauert, während die andere Hälfte länger als 200 Tage in Anspruch nimmt. Wird ein zugelassenes Medikament in die Spezialitätenliste aufgenommen, wird es alle drei Jahre erneut überprüft.

Abb 1. Aufnahme in Spezialitätenliste (Bundesamt für Gesundheit BAG, Abteilung Kommunikation und Kampagnen, 2023)
Vergütung im Einzelfall
Befindet sich ein Medikament nicht in der Spezialitätenliste, wird es grundsätzlich nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet. Es gibt jedoch ein paar wenige Ausnahmefällen, in denen eine individuelle Vergütung im Einzelfall erfolgen kann. Dazu muss eine der nachfolgen Bedingungen erfüllt sein:
- Das Medikament weist einen grossen therapeutischen Nutzen gegen eine Erkrankung auf, die tödlich verlaufen oder eine schwere und chronisch gesundheitliche Beeinträchtigung zur Folge haben kann. Zudem ist keine andere wirksame und zugelassene Behandlungsmethode verfügbar.
- Das Medikament stellt eine unerlässliche Voraussetzung für die Durchführung einer anderen Leistung, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird, dar und diese steht eindeutig im Vordergrund. Solche Ausnahmefälle erfordern einen Antrag bei den Krankenkassen, die dann einen individuellen Preis für das Medikament aushandeln.
Stand 4 März 2026








