Obschon seit vielen Jahren weltweit an einem Wirkstoff zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit geforscht wird, kann die Erkrankung bis heute nicht geheilt oder aufgehalten werden. Zurzeit werden mehr als 100 verschiedene Wirkstoffe in klinischen Studien getestet. Ein solcher Wirkstoff ist Lecanemab, der vom japanischen Pharmaunternehmen Eisai gemeinsam mit ihrer amerikanischen Partnerfirma Biogen erforscht wird. Der Wirkstoff, der unter dem Handelsnamen Leqembi bekannt ist, hat unter anderem in den USA, Japan und Grossbritannien bereits die Zulassung erhalten. In der EU ist er seit 15. April 2025 zugelassen. Das Medikament wird im solothurnischen Luterbach in der Produktionsanlage von Biogen hergestellt.
Nachdem die EU-Kommission dem Antikörper im April 2025 unter strengen Auflagen die Zulassung erteilt hatte und er seit September in Deutschland und Österreich eingesetzt wird, kommt das Deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen nicht belegt sei. Grundlage dieser Bewertung ist der Vergleich mit dem bisherigen Therapiestandard, den Acetylcholinesterasehemmern. Da Lecanemab in den Zulassungsstudien nicht als Monotherapie (das heisst als Behandlung mit nur einem Medikament) im Vergleich zu diesen Standardmedikamenten untersucht wurde, sieht das IQWiG keinen direkten wissenschaftlichen Beweis für einen zusätzlichen Nutzen. Diese Einschätzung sorgt für Verunsicherung, da Lecanemab als erster Wirkstoff gilt, der gezielt in den Krankheitsprozess von Alzheimer eingreift. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte widersprechen der Bewertung deutlich und beurteilen das Verfahren des IQWiG als formal korrekt, jedoch als praxisfern. Sie verweisen auf internationale Langzeitdaten, die eine messbare Verlangsamung des kognitiven Abbaus über mehrere Jahre und damit einen relevanten Gewinn an Lebensqualität zeigen. Insgesamt macht der Artikel deutlich, dass die formale Nutzenbewertung und die klinische Erfahrung derzeit zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen.
Während Lecanemab in Teilen Europas bereits eingesetzt wird, hätte der in der Schweiz produzierte Antikörper hierzulande deutlich restriktiveren Zulassungsbedingungen unterlegen, was das Pharmaunternehmen Eisai Anfang Februar 2026 zum Rückzug des Zulassungsgesuchs bewogen hat. Aus Sicht von Alzheimer Schweiz bedeutet dieser Entscheid, dass sich für Menschen mit beginnender Alzheimer-Demenz eine mögliche Behandlungsoption vorerst nicht eröffnet. Weltweit stellt dies eine einzigartige Situation dar: Denn die Zulassungsanträge basieren auf derselben Datengrundlage der Clarity-AD-Studie und wurden in anderen Ländern bewilligt. Die lange Prüfungsdauer bei Swissmedic und auch bei ausländischen Behörden zeigt jedoch, wie komplex diese Entscheidung war.
Stand März 2026




