Aus dem eigenen Unterstützungsfonds finanziert Alzheimer Schweiz in Einzelfällen bestimmte Leistungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Diese Finanzhilfen sollen helfen, besondere Ausgaben im Zusammenhang mit der Demenzkrankheit zu finanzieren oder krankheitsbedingte finanzielle Engpässe zu überwinden.

Der Unterstützungsfonds finanziert ausserordentliche Auslagen, wie etwa für Ferienaufenthalte oder Entlastungsaufenthalte sowie für Hilfsmittel oder bauliche Massnahmen. Auch zeitlich befristete periodische Geldleistungen kommen in Frage; so bringt beispielsweise eine Nachtwache über eine begrenzte Zeit den Angehörigen eine Pause vom herausfordernden Betreuungsalltag. Nicht unterstützt werden können Gesuche für die Finanzierung von Heimaufenthalten oder von zeitlich unbefristeten Pflege- und Betreuungsleistungen.

Bevor Sie Gelder beim Unterstützungsfonds beantragen, stellen Sie sicher, dass Sie vorher allfällige Ansprüche gegenüber Krankenversicherung, AHV, IV, Ergänzungsleistungen etc. geltend machen. Der Unterstützungsfonds soll denjenigen helfen, deren Finanzen für Entlastungsangebote und Ähnliches nicht reichen.

Bei Fragen können Sie sich an Eva Wiesendanger wenden, Tel. 058 058 80 38eva.wiesendanger(at)alz.ch.