Wenn Sie als demenzerkrankte Person oder Angehörige wissen, welche finanziellen Beiträge Sie beanspruchen dürfen, erleichtert dies einiges. Im Idealfall hilft Ihnen jedoch eine Sozialberaterin, ein Sozialberater Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Infrage kommen, je nach Fall, finanzielle Zuschüsse in Form von Ergänzungsleistungen, Pflegeentschädigungen, Hilflosenentschädigungen und Betreuungsgutschriften. Letztere werden dem AHV-Konto von pflegenden Angehörigen gutgeschrieben.