Der Oberste Gerichtshof der Niederlande bestätigte den Freispruch einer Ärztin, die der vorsätzlichen Tötung angeklagt war, nachdem sie eine Frau mit einer fortgeschrittenen Demenz beim Freitod unterstützt hatte. Das Gericht hielt fest, die Ärztin habe, wenn auch unter unklaren Umständen ihre Sorgfaltspflicht erfüllt.

Alzheimer Schweiz ist bestürzt über die Umstände, in denen diese Frau ihr Leben verlor. Gemäss verschiedenen Quellen hatte sich die Kranke insbesondere auf widersprüchliche Weise zu ihrem Sterbewunsch geäussert und versucht, sich der tödlichen Spritze zu entziehen. Wie es scheint, hat das Gericht den in einer früheren Patientenverfügung geäusserten Sterbewunsch höher gewichtet als ihre aktuelle Willensäusserung, was dem Selbstbestimmungsprinzip widerspricht.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der vollständigen Stellungnahme von Alzheimer Schweiz.