
6. Mai 2025
Demenzspezifische Pflege braucht Zeit und Finanzierung
In der Schweiz leben rund 157’000 Personen mit Demenz. Fast die Hälfte der Personen, die in Alters- und Pflegeheimen wohnen, ist von einer Demenzerkrankung betroffen. Im Jahr 2050 sind voraussichtlich 315’400 Menschen an Demenz erkrankt, denn der grösste Risikofaktor ist das Alter.
1. Eine demenzgerechte Pflege und Betreuung ist zeitintensiv
Menschen mit Demenz benötigen – wie andere betagte Personen – verschiedene Pflegeleistungen. Darüber hinaus sind krankheitsbedingt spezifische Leistungen erforderlich, die mit einem erhöhten Zeitbedarf verbunden sind:
- Da Menschen mit Demenz ihr Erinnerungsvermögen zunehmend verlieren, muss häufig eine Vertrauensbasis neu aufgebaut werden, bevor eine wiederkehrende Pflegemassnahme durchgeführt werden kann. Erfolgt dieser Beziehungsaufbau nicht, besteht das Risiko, dass Menschen mit Demenz Pflegehandlungen ablehnen oder mit Unruhe oder Abwehr reagieren – etwa weil sie die Pflegeperson nicht erkennen oder die Situation nicht einordnen können.
- Im Verlauf der Erkrankung nimmt die verbale Ausdrucksfähigkeit von Menschen mit Demenz ab. Auch das Verstehen des Umfelds wird zunehmend erschwert. Die Kommunikation muss deshalb an der individuellen Lebenswelt orientiert und entsprechend angepasst werden.
- Menschen mit Demenz benötigen gezielte Anleitung und Unterstützung bei körperbezogenen Pflegemassnahmen, wie z. B. beim Waschen, An- und Auskleiden oder beim Essen. Diese Unterstützung trägt dazu bei, vorhandene Fähigkeiten möglichst lange zu erhalten – etwa durch das gemeinsame Einüben des selbstständigen Essens mit Besteck oder den Händen.
- Im Umgang mit krankheitsbedingten Verhaltensauffälligkeiten wie Angst, Wahnvorstellungen, Desorientierung, Apathie, Unruhe oder herausforderndem Verhalten ist spezifisches Fachwissen erforderlich. Pflegepersonal muss hierfür demenzspezifisch geschult sein.
- Nichtmedikamentöse Interventionen können einen wichtigen Beitrag zur Linderung solcher Symptome und zur Lebensqualität leisten. Dazu zählen unter anderem Musiktherapie, tiergestützte Angebote oder bewegungsorientierte Therapien.
2. Ohne genügendes und spezifisch geschultes Personal geht es nicht
Für eine angemessene Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz in Alters- und Pflegeheimen ist genügend Fachpersonal erforderlich. In vielen Heimen ist die Personalsituation bereits heute angespannt. Derzeit fehlen in der Schweiz rund 13’500 Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzte. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) rechnet bis 2030 mit einem zusätzlichen Mangel von rund 20’000 Pflegekräften. Ist das Personal nicht ausreichend vorhanden, kann die zeitintensivere Versorgung von Menschen mit Demenz nicht gewährleistet werden.
Um Verhaltensauffälligkeiten vorzubeugen oder zu mindern, braucht das Pflege- und Betreuungsteam spezifisches Fachwissen. Dieses Wissen ist auch bei medizinischem Personal zentral. Mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen sind an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz erkrankt. Dem Thema Demenz ist daher in der pflegerischen sowie ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung mehr Gewicht einzuräumen.
Diese Notwendigkeit wird auch in den medizinischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) festgehalten: «Für die professionelle Behandlung und Betreuung von Patient:innen mit Demenz sind spezifisches Wissen und spezifische Kompetenzen im Umgang mit emotionalen und Verhaltensstörungen notwendig.»
3. Bei Demenz gilt: Nichtmedikamentöse Interventionen vor medikamentösen Therapien
In der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz haben nichtmedikamentöse Massnahmen grundsätzlich Vorrang. Verhaltensauffälligkeiten können verschiedene Ursachen haben und müssen sorgfältig abgeklärt werden – auch körperlich.
Bevor Medikamente eingesetzt werden, müssen bestehende Medikationen überprüft werden. Besonders Neuroleptika sollen nur mit Zurückhaltung, zeitlich begrenzt und in der niedrigstmöglichen Dosierung angewendet werden. Diese Medikamente erhöhen das Risiko für Stürze und die Sterblichkeit und können bedeutende Nebenwirkungen verursachen. Ihr möglicher Nutzen muss sorgfältig gegen die Risiken abgewogen werden.
4. Menschen mit Demenz sind desorientiert: Unnötige Verlegungen vermeiden
Wenn möglich, soll eine Verlegung von Menschen mit Demenz aus ihrer vertrauten Umgebung in ein Spital vermieden werden. Solche Ortswechsel bedeuten eine grosse Belastung und können Unruhe, Angst, Orientierungslosigkeit oder ein Delir auslösen. Abklärungen und Behandlungen sollten daher, wann immer möglich, ambulant erfolgen.
5. Menschen mit Demenz brauchen eine Umgebung, in der sie sich sicher und zuhause fühlen
Für Menschen mit Demenz ist es wichtig, sich in Räumen aufzuhalten, die ihnen vertraut sind. Persönliche Gegenstände wie Fotos oder Bilder sowie der Kontakt zu Tieren können beruhigend wirken. Auch soziale Kontakte spielen eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden.
Ein ungewohnter Ort ohne erkennbare Orientierungspunkte und mit wenig sozialem Austausch kann zu starken Ängsten führen und negative Auswirkungen haben.
Einschränkende Massnahmen wie Isolationszimmer oder medikamentöse Beruhigung (z. B. mit Sedativa oder Neuroleptika) sollen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen – dann, wenn eine ernsthafte Gefährdung für demenzerkrankte Personen selbst oder andere besteht und alle anderen Massnahmen ausgeschöpft wurden. Solche Eingriffe dürfen keinesfalls vorgenommen werden, um Abläufe im Pflegeheim zu erleichtern oder weil sich jemand im Alltag als «störend» erweist.
6. Unzureichende gesetzliche und politische Grundlagen
Die krankheitsbedingten Pflegeleistungen, die Menschen mit Demenz benötigen, sind in der Krankenpflege-Leistungsordnung (KLV) sowie in den geltenden Pflegemessinstrumenten nicht hinreichend abgebildet. Der zusätzliche Zeitaufwand wird weder im ambulanten noch im stationären Bereich systematisch berücksichtigt. Dies führt regelmässig zu Differenzen zwischen Krankenversicherungen und Leistungserbringern.
Im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie 2014-2019 bekannten sich Bund und Kantone zu einer angemessenen Finanzierung der Demenzpflege im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung.
Eine Allianz von Leistungserbringern aus dem ambulanten und stationären Bereich reichte bereits im Jahr 2017 einen Antrag zur besseren Abbildung demenzspezifischer Leistungen nach Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31) ein. Dieser Antrag ist bis heute hängig. Die Motion Graf (19.4194), welche den politischen Prozess beschleunigen wollte, wurde mit Verweis auf laufende Abklärungen vom Bundes- und auch vom Ständerat abgelehnt. Das Postulat "Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern" (22.3867) der nationalrätlichen Gesundheitskommission ist bis dato unbeantwortet.
Im Dialog mit dem BAG finalisiert die Allianz der Leistungserbringer den Antrag auf demenzspezifische Leistungen in der KLV und will diesen noch im laufenden Jahr der Eidgenössischen Leistungskommission (ELGK) vorlegen. Dieser Prozess ist nun zügig ins Ziel zu bringen. Menschen mit Demenz haben Anspruch auf eine adäquate pflegerische Versorgung im ambulanten und stationären Bereich. Das dient ihrer Lebensqualität, entlastet die Angehörigen, verhindert verfrühte Heimeintritte und vermeidet teure, unnötige Hospitalisationen.
Alzheimer Schweiz
Gurtengasse 3
3011 Bern
alzheimer-schweiz.ch
ist ein gemeinnütziger Verein mit über 10 000 Mitgliedern und rund 130 000 Gönnerinnen und Gönnern. Die Organisation ist in jedem Kanton mit einer Sektion vertreten. Seit über 30 Jahren unterstützt Alzheimer Schweiz kompetent Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen und Fachpersonen aus der Pflege und Betreuung.