Mit Bericht vom 19. November 2025 hat der Bundesrat zum Postulat 22.3867 «Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern» Stellung genommen. Das Postulat, eingereicht 2022 von der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats, macht eine zentrale Lücke sichtbar: Betreuungsleistungen für Menschen mit Demenz werden im Gegensatz zu Pflegeleistungen nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Die Kosten tragen Betroffene und Angehörige grossenteils selbst, mit besonders spürbaren Folgen für wirtschaftlich schwächere Menschen. Gleichzeitig bildet das heutige Finanzierungssystem den hohen zeitlichen und fachlichen Aufwand der Demenzpflege nur unzureichend ab.
 

Ein fundierter Bericht 

  • Gestützt auf Analysen von Alzheimer Schweiz hält der Postulatsbericht fest, dass die Zahl von Menschen mit Demenz bis 2050 auf rund 286‘000 Personen steigen wird – um mehr als 75% gemessen an heute.  
     
  • Dem Bericht zufolge reichen die bundesrechtlichen Regulierungen und Finanzierungsinstrumente für eine angemessene Pflege und Betreuung an Demenz Erkrankten grundsätzlich aus. Das Verbesserungspotenzial liege vor allem im Handlungsbereich der Leistungserbringer, Versicherer und Kantone. Der Bundesrat empfiehlt etwa, die Instrumente der Pflegebedarfsermittlung zu verbessern, um damit den Pflegeaufwand besser abzubilden. Er räumt ein, dass die finanziellen Hilfen für Betreuung durch verschiedenste Finanzierungsquellen erfolgt. Diese Fragmentierung erschwere für die Betroffenen die Übersicht und den Zugang zu den Leistungen. Umso wichtiger sei das Beratungsangebot von Organisationen wie Alzheimer Schweiz, um den Betroffenen die nötige Information und Orientierung zu bieten. Auch moniert der Bundesrat, dass der Einsatz von Psychopharmaka im Umgang mit den Begleitsymptomen von Demenz kritisch hoch sei und überprüft werden müsse.


Der Bund steht in der Pflicht

Aus Sicht von Alzheimer Schweiz bietet der Postulatsbericht eine umfassende und sachliche Auslegeordnung zum Thema. Er anerkennt die Komplexität der Erkrankung Demenz und deren wachsende Bedeutung für das Gesundheitswesen und die Systeme der sozialen Sicherheit. 

Der Bericht benennt konkrete Handlungsfelder und nimmt Leistungserbringer, Krankenversicherer sowie Kantone und Gemeinden in die Verantwortung, eine angemessene Versorgung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sicherzustellen. 

Mit der Schlussfolgerung, dass die bestehenden Finanzierungsinstrumente und Regulierungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes ausreichen, greift der Bundesrat jedoch zu kurz. 

Die nationale Demenzstrategie von 2019 verfolgte das Ziel, den breiten Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung zu sichern und damit die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern. Dieses Ziel ist trotz Fortschritten noch nicht erreicht. Auf dem weiteren Weg sind neben Kantonen, Tarifpartnern und der Zivilgesellschaft auch der Bund klar gefordert. Das zeigt sich insbesondere an folgenden Baustellen: 
 

Hilfslosenentschädigung
Bei der Hilflosenentschädigung und beim Assistenzbeitrag besteht heute eine stossende rechtliche Ungleichheit zwischen Betroffenen im IV- und im AHV-Alter. Alzheimer Schweiz fordert deshalb, dass der Zugang zu diesen Leistungen für Menschen mit Demenz verbessert wird. 

Problematisch ist zudem, dass die Beurteilung der Hilflosigkeit vor allem auf die körperliche Funktionsfähigkeit ausgerichtet ist. Kognitive Einschränkungen werden dabei zu wenig berücksichtigt. Gerade im frühen Stadium einer Demenzerkrankung – auch ohne körperliche Beeinträchtigungen – kann der Unterstützungsbedarf rasch sehr hoch werden, etwa wenn eine ständige Präsenz nötig ist. 

Fehlen in dieser Situation finanzierbare Entlastungsangebote, steigt das Risiko, dass betreuende Angehörige erschöpfen. Die Folge ist nicht selten ein verfrühter Heimeintritt der betroffenen Person. 
 

Umsetzung der Pflegeinitiative 
Auch bei der Umsetzung der Pflegeinitiative steht der Bund in der Pflicht. In der zweiten Umsetzungsetappe sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden. Im Entwurf des neuen Gesetzes bleibt jedoch offen, wie die erheblichen Mehrkosten finanziert werden sollen. Alzheimer Schweiz fordert deshalb, dass die Finanzierungsgrundlagen des Gesetzes geklärt werden. Dabei müssen auch Lösungen geprüft werden, an denen sich der Bund beteiligt. Das ist umso wichtiger, als auch die vom Bundesrat zu Recht geforderte Stärkung der demenzspezifischen Aus-, Fort- und Weiterbildung zusätzliche Mittel erfordert.
 

Verankerung der Demenzpflege in der OKP 
Seit 2017 setzt sich eine Allianz von Pflegeverbänden unter aktiver Beteiligung von Alzheimer Schweiz dafür ein, die Pflege von Menschen mit Demenz in der obligatorischen Krankenversicherung besser zu verankern. Die Antragstellenden erwarten nun, dass die zuständigen Bundesstellen dieses Anliegen zeitnah gutheissen. Ziel ist, den demenzspezifischen Mehraufwand in der Grundpflege fair, transparent und sachgerecht über die Grundversicherung abzubilden. 
 

Frühe Diagnose und Begleitung 
Der Bundesrat hält fest, dass mit der Entwicklung neuer medikamentöser Therapien die Bedeutung einer frühen und präzisen Diagnose weiter zunimmt. Gleichzeitig wächst damit auch der Bedarf an Unterstützung und Orientierung nach der Diagnose – über rein medizinische Fragen hinaus. Diese Entwicklung muss bei der finanziellen Unterstützung jener Organisationen berücksichtigt werden, die diese Aufgaben übernehmen, darunter Alzheimer Schweiz. 
 

Rolle des Bundes 
Bei der Bearbeitung dieser zentralen Baustellen kommt dem Bund eine tragende Rolle zu. Alzheimer Schweiz bringt sich als nationale Patienten- und Angehörigenorganisation konstruktiv ein und erwartet, bei gesetzlichen Revisionsvorhaben frühzeitig einbezogen und angehört zu werden. 

 

Weiterführende Informationen 

 

Letztes Update: 5. Januar 2026