Ein «Ja, aber» zum Vorschlag des Bundesrats

Damit pflegende Angehörige tatsächlich Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege besser vereinbaren können, braucht es mehr als nur die Möglichkeit von kurzfristigen Abwesenheiten. Auch ein längerer Betreuungsurlaub – wie für die Pflege und Betreuung von Kindern – ist dringend notwendig.

Da eine Demenzkrankheit nicht gradlinig verläuft, müssen betreuende Angehörige in Krisensituationen vermehrt anwesend sein. Auch bei einem Heimeintritt oder Spitalaufenthalt ist die Verfügbarkeit von Angehörigen zumindest zeitweise zentral. Eine demenzkranke Person zu betreuen, belastet folglich enorm. Dies nützt ab und führt häufig zu psychischen und physischen Problemen bei den pflegenden Angehörigen. Mit mehr Zeit sich in solch schwierigen Momenten verstärkt um kranke Partner_innen oder Eltern zu kümmern, wäre viel gewonnen – auch für den Arbeitgeber.

In ihrer Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege hat Alzheimer Schweiz diese Aspekte betont. Der Bundesratsvorschlag ist ein Anfang, berücksichtigt aber ungenügend die Bedürfnisse von Erwerbstätigen, die Erwachsene betreuen und pflegen. Angesichts der steigenden Anzahl pflegebedürftiger, demenzerkrankter Menschen sind jedoch heute die Weichen zu stellen, um pflegende und betreuenden Angehörige zu unterstützen.