Menschen mit Demenz sind auf eine gute Palliativversorgung angewiesen. Im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf treten häufig Schmerzen, Verwirrtheit, Unruhe oder Angst auf, und die Betroffenen können oft ihre Bedürfnisse nicht mehr klar ausdrücken. Palliative Care hilft, die Symptome zu lindern und die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten; sie stärkt die Selbstbestimmung, vermeidet unnötige Hospitalisierungen und entlastet Angehörige. Sie ist ein elementarer Teil einer menschenwürdigen Demenzversorgung.
Die Finanzierung der Palliativversorgung ist politisch umstritten. Als Teil der Allianz «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» setzt sich Alzheimer Schweiz für eine landesweite Stärkung der Palliativversorgung ein.
Vorstösse im Parlament
Vor bereits fünf Jahren wurde die Motion 20.4264 der ständerätlichen Gesundheitskommission von beiden Räten mit grosser Mehrheit überwiesen. Sie verlangt vom Bundesrat, die Rechtsgrundlagen für eine bedarfsgerechte Versorgung am Lebensende zu schaffen, unter Berücksichtigung allgemeiner und spezialisierter Angebote im ambulanten, stationären und intermediären Setting.
Die Parlamentarische Initiative 24.454 von Nationalrat Marc Jost fordert in Anbetracht der Dringlichkeit des Themas das Parlament auf, selber gesetzgebend tätig zu werden; es soll die Palliative Care im Krankenversicherungsgesetz (KVG) regeln und deren Leistungen grundsätzlich als kassenpflichtig anerkennen.
Der Bericht des Bundesrats
In seinem Bericht vom 25. Juni 2025 in Erfüllung der erwähnten Motion zeigt sich der Bundesrat bereit, bis zur Neuordnung der Pflegefinanzierung im Rahmen von EFAS die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für spezialisierte Palliative Care-Leistungen zu erhöhen. In der Zwischenzeit sei es an den Kantonen, die Lücken in der Palliativversorgung mit einer angemessenen Restfinanzierung zu verringern.
Wesentliche Fragen bleiben offen
Alzheimer Schweiz anerkennt die bessere Vergütung der spezialisierten Palliativpflege ab 2027. Wesentliche Fragen bleiben aber offen. Der Bundesrat verzichtet auf eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Palliative Care im KVG und schlägt kein verbindliches Finanzierungsmodell vor. Die neue Pflegefinanzierung im Rahmen von EFAS vereinheitlicht die Tarifstruktur und beseitigt Fehlanreize; die Lücken in der Palliative Care schliesst sie aber nicht hinreichend. Die Aufmerksamkeit richtet sich nun auf die Parlamentarische Initiative Jost, die derzeit von der Gesundheitskommission des Nationalrats bearbeitet wird.
Forderungen der Allianz für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care
- Klare gesetzliche Verankerung der Palliative Care-Leistungen im KVG und Erklärung dieser Leistungen als kassenpflichtig;
- Schweizweit verbindliche Finanzierungsmodelle für spezialisierte Palliative Care-Leistungen und die Ausfinanzierung der allgemeinen Leistungen;
- Konkrete Massnahmen zur Schliessung der Versorgungslücken insbesondere in Bezug auf Hospize und mobile Palliativdienste.
Erfahren Sie mehr die Betreuung von Menschen mit Demenz in Palliativsituationen in unserem Informationsblatt "Betreuung und Palliative Care"
Letztes Update: 31.7.26

