Mit der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) hat das Bundesparlament im Juni 2025 einen wichtigen Schritt für eine bessere Betreuung älterer Menschen gemacht. Ab dem 1. Januar 2028 können EL-Bezüger:innen im AHV- und IV-Alter Pauschalen für Hilfe und Betreuung erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Notrufsysteme, Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste oder Begleitdienste. 

Ziel der Reform ist es, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken und Heimeintritte zu verzögern oder zu verhindern. Entscheidend ist nun, wie die Kantone die neuen EL-Bestimmungen umsetzen. 
 

Kantone stellen die Weichen 

Die Kantone sind aktuell dabei, die EL-Revision in ihrer Ausführungsgesetzgebung zu konkretisieren; sie haben dabei einen grossen Handlungsspielraum und eine wichtige Hebelwirkung. Damit die Reform ihre Wirkung entfalten kann, müssen die Berechtigten möglichst einfach Zugang zu den neuen EL erhalten, und diese sind dort einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen stiften. 

Ein Diskussionsbeitrag der Paul Schiller Stiftung nennt folgende drei Hebel für eine wirksame Realisierung der neuen EL. 
 

Die Pauschalen am tatsächlichen Bedarf ausrichten 

Die Pauschalen sind individuell, bedarfsorientiert und flexibel auszugestalten. Ein durchlässiges Modell ermöglicht es, auf Veränderungen im Alltag rasch zu reagieren und die Unterstützung anzupassen. Die Summe der Pauschalen darf bei hohem Bedarf den Mindestbetrag von 11'160 Franken pro Jahr gemäss Artikel 14a Abs. 4 ELG nicht unterschreiten. 
 

Bedarf umfassend abklären 

Der Bedarf ist ganzheitlich und alltagsbezogen abzuklären. Neben Notrufsystemen und Alltagshilfen sind auch psychosoziale Aspekte wie soziale Isolation oder Überforderung bei der Alltagsgestaltung zu beachten. Berücksichtigt werden sollten sowohl Angebote zu Hause als auch ausser Haus. Die Abklärung sollte von unabhängigen Fachstellen durchgeführt werden. Wichtig ist zudem, Beratung und Leistungserbringung voneinander zu trennen. 
 

Aktive Information und Beratung 

Damit die neuen Leistungen die Betroffenen erreichen, braucht es eine aktive Kommunikation. Kantone, Gemeinden und Fachstellen sollen die Zielgruppen aktiv informieren und eine unabhängige Beratung anbieten. Dazu gehören auch aufsuchende Angebote von Alzheimer Schweiz und anderen Organisationen im Altersbereich. 

Alzheimer Schweiz lädt die ausführenden Stellen ein, sich jetzt in der kantonalen Gesetzgebung für eine griffige Umsetzung der neuen EL einzusetzen. Nur so gelingt es, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten, die Angehörigen zu entlasten und Eintritte ins Heim zu verzögern.  

 

Letztes Update: 29.7.26