Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung von Menschen mit Demenz; sie setzen sich Tag und Nacht für ihre Nächsten ein und leisten gemäss der Kostenstudie 2019 von Alzheimer Schweiz unengeltliche Unterstützung im Umfang von jährlich rund 5.5 Mrd. Franken. Angehörige sind einem Überlastung ausgesetzt und reduzieren teilweise ihre Erwerbstätigkeit, was finanzielle und sozialversicherungsrechtliche Nachteile mit sich bringt.
Seitdem ein Bundesgerichtsurteil den Weg eröffnet hat, können sich Angehörige bei einer Spitex-Organisation angestellen lassen und Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen. In den letzten Jahren hat die Zahl solcher Anstellungen stark zugenommen, und es sind Spitexorganisationen entstanden, die sich auf die Anstellung von Angehörigen spezialisiert haben.
Handlungsbedarf anerkannt
Dieser Trend hat eine politische Debatte entfacht. Die einen sehen in der Anstellung eine Aufwertung der Angehörigenarbeit, die anderen warnen vor Fehlanreizen und Qualitätsmängeln. Diverse parlamentarische Vorstösse befassen sich derzeit mit dem Thema.
Die Motion Rechsteiner 23.4281fordert, dass Angehörige Pflegeleistungen nur noch in Ausnahmefällen und unter klar definierten Vorgaben zulasten der OKP abrechnen dürfen. Nachdem beide Räte die Motion angenommen haben, muss der Bundesrat nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Andere Vorstösse verlangen eine Klärung der vergütbaren Leistungen und Mindestanforderungen an Ausbildung und Qualität von Pflegenden Angehörigen. Auch tiefere OKP-Beiträge und eine von der regulären Pflege getrennte Deklaration der Angehörigenpflege werden gefordert.
Bundesrat setzt auf bestehende Instrumente
In seinem Bericht vom 15. Oktober 2025 anerkennt der Bundesrat die tragende Rolle pflegender Angehöriger und will die Möglichkeit ihrer Anstellung grundsätzlich beibehalten. Es besteht aus seiner Sicht kein Regulierungsbedarf; die Kantone, Versicherer und Leistungserbringer hätten genügend Instrumente, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Angehörigenpflege sicherzustellen. Dieser Verzicht auf landesweit Rahmenbedingungen wird von der Spitex Schweiz , der Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung und auch von Alzheimer Schweiz kritisch beurteilt.
Unsere Position
Alzheimer Schweiz hat sich bereits im Jahr 2024 in einem Positionspapier zum Thema geäussert. Die Care-Arbeit von Angehörigen von Menschen mit Demenz verzögert Heimeintritte, entlastet das Gesundheitssystem und verdient mehr Anerkennung.
Eine Anstellung bei einer Spitex-Organisation kann durchaus sinnvoll sein, ist aber keine generelle Lösung und ist im Einzelfall zu prüfen; sie darf nicht zur Überforderung der Angehörigen führen und bedarf der sorgfältigen Begleitung durch Fachpersonal. Ein Geschäftsmodell mit übermässigen Gewinnen der anstellenden Spitexorganisationen zulasten der OKP ist zu verhindern.
Alzheimer Schweiz fordert landesweit einheitliche, transparente Eckpunkte für die Anstellung von Pflegenden Angehörigen. Dazu gehört
- Die Klärung des Angehörigenbegriffs und des Leistungsumfangs der Angehörigenpflege
- Qualitätsvorgaben zur Mindestqualifikation, Begleitung und Kontrolle der Leistungen
- Eine faire Abgeltung und rechtliche Absicherung der Angehörigen
- Landesweit einheitliche und transparente Finanzierungsregeln
Die baldige Behandlung der beiden Motionen 26.3012 und 26.3013 der ständerätlichen Gesundheitskommission im Parlament bietet eine gute Gelegenheit, diese Eckpunkte zuhanden des Bunderats zu konkretisieren.
Letztes Update: 31.7.26

