Die «Allianz Demenzleistungsfinanzierung», bestehend aus den nationalen Pflegeverbänden und Alzheimer Schweiz, bedauert die Abschreibung eines wichtigen Postulats und fordert die baldige Aufnahme demenzspezifischer Pflegeleistungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung.
Ein wichtiges Postulat für die Demenzversorgung
Auf Antrag des Bundesrates hat der Nationalrat in der Herbstsession 2026 das Postulat 22.3867 abgeschrieben. Das Postulat wurde im Jahr 2022 von der nationalrätlichen Gesundheitskommission eingereicht; es verlangte vom Bundesrat aufzuzeigen, wie die Finanzierung der Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz verbessert werden kann.
Mit seinem umfangreichen Bericht vom 19.11.25 hat der Bundesrat das Postulat zwar formell erfüllt. Trotzdem bedauert die Allianz Demenzleistungsfinanzierung die Abschreibung des Postulats. Diese aus den nationalen Pflegeverbänden sowie Alzheimer Schweiz bestehende Allianz setzt sich für eine bessere Verankerung der Demenzpflege in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ein. Ziel ist, den krankheitsspezifischen Mehraufwand für die Pflege von Menschen mit Demenz in der OKP fair, transparent und sachgerecht abzubilden. Ein Antrag auf zusätzliche Leistungen der Grundpflege im Rahmen von Artikel 7 Krankenpflege-Leistungsverordnung wurde bereits im Jahr 2017 eingereicht und ist immer noch hängig.
Die Allianz hätte es begrüsst, dass der Bundesrat diesen wichtigen Leistungsentscheid zur Demenzpflege abwartet, bevor er gegenüber dem Parlament die Abschreibung des erwähnten Postulats beantragt. Wir erwarten umso mehr, dass das Eidgenössische Departement des Innern den Antrag der Allianz für eine bessere Abbildung der Demenzpflege in der OKP nun zeitnah gutheisst.
Letztes Update: 30.9.26

