Am 20. Juni 2025 hat das eidgenössische Parlament eine wichtige Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV verabschiedet. Künftig erhalten Personen mit Unterstützungsbedarf, die Ergänzungsleistungen beziehen, eine neue jährliche Pauschale zur Finanzierung von Hilfe- und Betreuungsleistungen – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einer betreuten Wohnform leben. Die Mindesthöhe dieser Pauschale beträgt CHF 11’160 pro Jahr. Die Kantone haben die Möglichkeit, höhere Beträge zu gewähren. 

Mit der neuen Regelung können zum Beispiel Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste, Fahrdienste oder Notrufsysteme finanziert werden – auch dann, wenn die betroffenen Personen keine Rechnungen vorfinanzieren können. Besonders wichtig: Der Gesetzestext listet diese Leistungen nicht abschliessend auf. Durch die Formulierung «insbesondere» ist klar, dass weitere Formen berücksichtigt werden dürfen – je nach individuellem Bedarf. Dieser kann zum Beispiel auch in der Unterstützung der Alltagsgestaltung liegen. 

 

Vermeidung von Heimeintritten durch gezielte Unterstützung 

Rund ein Drittel der Bewohner:innen von Alters- und Pflegeheimen benötigt weniger als eine Stunde Pflege pro Tag. Mit einer niederschwelligen ambulanten Pflege und Betreuung können viele Betroffene länger in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Genau hier setzt die EL-Revision an: Sie schafft bessere Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter und kann unnötige Heimeintritte vermeiden – was auch die Kosten für stationäre Pflege entlastet. 

 

Jetzt sind die Kantone gefragt 

Der Vollzug der neuen EL obliegt nun den Kantonen. Es ist wichtig, dass die Betroffenen passgenau jene Hilfe- und Unterstützungsleistungen erhalten, die sie in ihrer konkreten Situation benötigen. Voraussetzung dafür ist eine unabhängige und niederschwellige Abklärung des Bedarfs – mit professioneller Begleitung und aufsuchender Informationsarbeit.

 

Alzheimer Schweiz begrüsst die Entscheidung 

Alzheimer Schweiz hat sich als Teil einer breiten Allianz über Jahre hinweg für diese Reform eingesetzt. Der Entscheid des Parlaments vom 20. Juni ist ein Meilenstein: Er stärkt die Selbstbestimmung, verbessert den Zugang zu Betreuung auch für Menschen mit kleinem Budget – und trägt dazu bei, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Wichtig ist nun, dass die Umsetzung in den Kantonen rasch und mit Augenmass erfolgt – und dass die Betroffenen die Unterstützung tatsächlich erhalten, die sie benötigen. 

 

Weiterführende Informationen zur EL-Revision 


Letztes Update: 23.6.2025