Sie können Alzheimer Zürich durch Beteiligung an Ihrem Nachlass unterstützen.
Erbschaft oder Legat
Wollen Sie eine Institution bei der Regelung Ihres Nachlasses berücksichtigen, so stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Sie können diese Institution als Erbin einsetzen, indem Sie ihr einen Teil des Nachlasses, einen bestimmten Vermögenswert oder einen festen Betrag zuweisen. Die Institution hat damit Anteil am Nachlass mit seinen Aktiven und Passiven und ist mit den andern Erben zusammen Schuldnerin der zum Nachlass gehörenden Passiven.
Ein anderer Weg ist die Ausrichtung eines Legates (Vermächtnisses). Die Institution wird damit nicht Erbin, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte.
Wie ist vorzugehen?
Sie können Ihre Verfügungen in einem Testament festlegen. Dieses müssen Sie von Anfang bis Ende handschriftlich verfassen.
Es hat folgende Angaben zu enthalten:
- Ihre Erklärung, dass der verfasste Text Ihren letzten Willen zum Ausdruck bringt.
- Den Widerruf allfälliger früherer Verfügungen von Todes wegen.
- Die Zuweisung Ihres Nachlasses an bestimmte Erben.
- Die Begründung von Legaten (Vermächtnissen).
- Die Einsetzung eines Willensvollstreckers, falls sie einen solchen mit der Regelung Ihres Nachlasses betrauen wollen.
- Ort und Datum (Tag, Monat, Jahr) der Aufstellung des Testamentes.
- Ihre Unterschrift.
Anstatt das Testament eigenhändig zu verfassen, können Sie es auch durch eine Urkundsperson (Notar) aufstellen lassen. Es empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson (Notar, Anwalt, Vertrauensperson bei einer Bank, Treuhänder usw.).
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und vereinbaren jederzeit gerne einen Termin mit Ihnen.
