Oft zögert man unangenehme Themen wie die Nachlassplanung hinaus. Doch auf dieses Jahresende gibt es einen guten Grund, das Thema endlich anzupacken: Ab 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Dadurch erhalten Sie mehr Freiheiten und können über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen: Jetzt können Sie einem geliebten Menschen oder Organisationen, deren Arbeit Sie unterstützen wollen, einen grösseren Teil Ihres Nachlasses vererben.
 

Wie nutze ich die neue Freiheit?

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, ein Testament auf das neue Jahr hin zu erstellen oder das bisherige anzupassen. Die Broschüre von Alzheimer Schweiz gibt wichtige Tipps, wie ein Testament rechtsgültig verfasst und worauf geachtet werden soll. Das folgende Beispiel zeigt, wieso es sinnvoll ist, ein Testament zu erstellen:

Der 72-jährige Rolf Brunner hat zwei Kinder, ist geschieden und lebt seit 20 Jahren mit seiner Partnerin Priska Meier zusammen. Vor Kurzem erhielt er die Diagnose Alzheimer. Er hat mit seiner Lebenspartnerin vereinbart, dass sie ihn zuhause pflegt, solange es möglich ist.

Da sie nicht verheiratet sind, würde Priska ohne eine Berücksichtigung in Rolfs Testament nichts erben. Gemäss dem alten Erbrecht hätte Rolf ihr maximal einen Viertel seines Erbes vermachen können. Mit dem neuen Erbrecht kann Rolf ihr die Hälfte vererben. Wichtig: Damit seine langjährige Lebenspartnerin nicht leer ausgeht, muss Rolf ein Testament erstellen und sie entsprechend berücksichtigen.

 

Wie erstelle ich ein Testament?

Die Broschüre von Alzheimer Schweiz «Selbstbestimmt vorsorgen – mit Ihrem Testament» informiert ausführlich, was beim Verfassen eines Testaments wichtig ist. Sie richtet sich sowohl an Menschen mit und ohne Demenz. Und orientiert auch darüber, was Betroffene besonders beachten sollten, damit das Testament später nicht angefochten werden kann.

Möchten Sie Alzheimer Schweiz in Ihrem Nachlass berücksichtigen, dann erhalten Sie hier weitere Informationen.