Um atypische Fälle von Demenz zu diagnostizieren, wird künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine neue bildgebende Untersuchung vergütet. 

Seit dem 1. Juli 2019 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für Analysen von Demenzmarkern im Liquor. Ein neues bildgebendes Verfahren mittels Positron- Emissions-Tomographie (PET/CT) ergänzt die Möglichkeiten in der Demenzdiagnostik. Es wird dann vergütet, wenn die vorgängige Liquoranalyse keine diagnostische Schlussfolgerung erlaubt oder kontraindiziert oder nicht möglich war. Es ist davon auszugehen, dass dank dem stufenweisen Vorgehen keine Mehrkosten entstehen. Die Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Anhang 1) tritt am 1. April 2020 in Kraft.