Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

Betreuende und pflegende Angehörige leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag in der Schweiz. Sind die Angehörigen berufstätig, ist ihre Aufgabe ganz besonders anspruchsvoll, und sie verschärft sich noch, wenn sie sich gezwungen sehen, infolge der Betreuungsarbeit Ferientage zu beziehen oder Lohneinbussen in Kauf zu nehmen. Die Pflege und Betreuung einer demenzkranken Person erfordert eine regelmässige Anwesenheit, denn es gilt vielfältige Tätigkeiten auszuführen, wie Pflegeleistungen, Haushaltsarbeiten, Fahrdienste, Mahlzeitenzubereitung, Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakte und Zeit zur Verfügung haben für Gespräche. Vor diesem Hintergrund und zur Entlastung erwerbstätiger pflegender Angehöriger hat das Parlament am 20. Dezember 2019 dieses neue Gesetz verabschiedet. Was ändert sich mit dem neuen Gesetz für die Angehörigen von demenzerkrankten Menschen?