Am 17. Juni 2021 hat der Ständerat ein Postulat der Ständerätin Marianne Maret angenommen, welches den der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die Gewinne und Einsparungen aufzuzeigen, die dank der Massnahmen erzielt wurden, die von Unternehmen für ihre Angestellten, die regelmässig Angehörige betreuen und pflegen, zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ergriffen wurden. Für den Bundesrat, der die Ablehnung des Postulates beantragt hat, kommt diese Analyse in einem ungünstigen Moment, denn das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung befindet sich in der Umsetzungsphase. Alzheimer Schweiz begrüsst die Annahme des Postulats, das den Unternehmen nicht nur Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, sondern auch die Vorteile für Arbeitgeber, welche die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung fördern, beleuchten kann.