Am 10. August 2021 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates ebenso wie ihr Pendant des Nationalrats der parlamentarischen Initiative 12.409 von Nationalrat Christian Lohr «Entschädigung von Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages» Folge geleistet. Aktuell ermöglicht der Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung hilfsbedürftigen Personen, Pflegepersonen einzustellen. Dabei darf es sich allerdings nicht um Angehörige (Ehepartner_in, eingetragene_r Partner_in, Konkubinatspartner_in, direkte Verwandte) der betroffenen Person handeln. Diese Initiative ebnet den Weg für die zukünftige finanzielle Abgeltung von Pflegeleistungen der Angehörigen. Die Kommission präzisiert jedoch, dass sie zwar grundsätzlich den Ausbau des Assistenzbeitrags gutheisst, aber dass die finanziellen Auswirkungen auf die Invalidenversicherung sorgfältig geprüft werden müssen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates wird nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten.

Alzheimer Schweiz begrüsst die Annahme dieser parlamentarischen Initiative, die dazu beträgt, Menschen mit Demenz, die zuhause leben und das Rentenalter noch nicht erreicht haben, besser zu unterstützen. Die Abgeltung der von Angehörigen geleisteten Assistenzdiensten fördert die Selbstbestimmung der betroffenen Personen und ermöglicht ein autonomes Leben zu Hause. Angehörige kennen die Bedürfnisse ihres Partners, ihrer Partnerin oder ihres Elternteils besonders gut und können sie gezielt unterstützen. Dies ist ganz besonders wichtig für Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Demenzform, die auf Kontinuität und Stabilität angewiesen sind: Aufgrund der Krankheit fällt es ihnen schwer, mit Veränderungen und neuen Situationen zurechtzukommen. Schliesslich trägt die Finanzierung der Assistenzleistungen von Angehörigen auch dazu bei, die professionellen Assistenzdienste zu entlasten, die in den kommenden Jahren mit einem Mangel an qualifizierten Fachkräften konfrontiert sein werden.